
28 März Einladung zur Jahres- Mitgliederversammlung
Posted at 16:53h
in Archiv-2023
Die Jahresmitgliederversammlung der Bürgerhilfe findet statt am 25. April 2023 um 19 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim. Alle Mitglieder unseres Vereins sind herzlich einladen.
Datum und Ort: 25. April, 19h im Bürgerhaus Bischofsheim, Dörnigheimer Weg 21
Tagesordnung der ordentlichen Jahresmitgliederversammlung der Bürgerhilfe Maintal e.V.
- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands für 2021 und 2022
- Finanzen 2021
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Finanzen 2022
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Antrag auf Änderung der Satzung § 11 (neuer Text siehe Anlage)
- Wahl des geschäftsführenden Vorstands
- Wahl der Beisitzer
- Wahl von zwei Kassenprüfer*innen
- Ehrungen
Wilfried Siegmund, 1. Vorsitzender
Nach § 9 Nr. 4 der Satzung ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen, nach § 9 Nr. 3 der Satzung, mindestens 7 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Anlage
Wesentliche Satzungsänderung
§ 11 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
– dem geschäftsführenden Vorstand und
– dem erweiterten Vorstand mit bis zu 10 Beisitzern
- Der geschäftsführende Vorstand, der gleichzeitig auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist, besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der geschäfsführende Vorstand gibt sich in seiner ersten – konstituierenden – Sitzung, die von dem an Jahren ältesten Vorstandsmitglied geleitet wird, eine Geschäftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan. Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstandes sind auf der Homepage des Vereins www.buergerhilfe-maintal.de zu veröffentlichen.
- Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so besetzt der verbleibende Vorstand das Amt kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
- Vertretungsberechtigt für den Verein im Sinne des § 26 BGB sind jeweils 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes zusammen.
- Der Vorstand ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, Satzungsänderungen vorzunehmen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.