Einladung zur Jahres- Mitgliederversammlung

Die Jahresmitgliederversammlung der Bürgerhilfe findet statt am 25. April 2023 um 19 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim. Alle Mitglieder unseres Vereins sind herzlich einladen.

Datum und Ort: 25. April, 19h im Bürgerhaus Bischofsheim, Dörnigheimer Weg 21

Tagesordnung der ordentlichen Jahresmitgliederversammlung der Bürgerhilfe Maintal e.V.

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
  2. Bericht des Vorstands für 2021 und 2022
  3. Finanzen 2021
    • Bericht des Kassierers
    • Bericht der Kassenprüfer
    • Entlastung des Vorstandes
  4. Finanzen 2022
    • Bericht des Kassierers
    • Bericht der Kassenprüfer
    • Entlastung des Vorstandes
  1. Antrag auf Änderung der Satzung § 11 (neuer Text siehe Anlage)
  2. Wahl des geschäftsführenden Vorstands
  3. Wahl der Beisitzer
  4. Wahl von zwei Kassenprüfer*innen
  5. Ehrungen

Wilfried Siegmund, 1. Vorsitzender

Nach § 9 Nr. 4 der Satzung ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen, nach § 9 Nr. 3 der Satzung, mindestens 7 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

Anlage

Wesentliche Satzungsänderung
§ 11 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
–  dem geschäftsführenden Vorstand und
–  dem erweiterten Vorstand mit bis zu 10 Beisitzern

  1. Der geschäftsführende Vorstand, der gleichzeitig auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist, besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der geschäfsführende Vorstand gibt sich in seiner ersten – konstituierenden – Sitzung, die von dem an Jahren ältesten Vorstandsmitglied geleitet wird, eine Geschäftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan. Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstandes sind auf der Homepage des Vereins www.buergerhilfe-maintal.de zu veröffentlichen.
  1. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so besetzt der verbleibende Vorstand das Amt kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
  1. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
  1. Vertretungsberechtigt für den Verein im Sinne des § 26 BGB sind jeweils 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes zusammen.
  1. Der Vorstand ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, Satzungsänderungen vorzunehmen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.