
17 Mai Entspannt in die Rente – Nachbericht
Am 16. Mai gab Versichertenberater Martin Fischer Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich vor dem Ruhestand stellen. Hier eininige Antworten auf spannende Fragen.
Es war ein spannender Abend voller neuer interessanter Informationen zur Sache Rente. Versichertenberater Martin Fischer hatte eine Menge zu tun, die vielen, vielen Fragen der Teilnehmenden zu beantworten. Die waren „happy“ und voll zufrieden. Endlich einmal jemand, der einem genau sagen konnte, was Sache ist. Man konnte genau nachfragen und bekam verlässliche Antworten. Das tat gut, denn das Thema Rente ist ja kein unwichtiges. Hier greifen wir ein paar der wichtigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengefaßt.
Wann kann ich in Rente gehen?
Vorab: Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Sie können unter Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand sowie die private und berufliche Situation.
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wann Sie also in Rente gehen können, hängt davon ab. wann Sie geboren sind und wie viele Jahre Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Mit der vollen Altersrente ohne Abschläge können Sie rechnen, wenn Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreichen.
Hier ein Beispiel: Sie sind am 4.3.1962 geboren. Dann liegt für Sie die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten. Sie können daher theoretisch ab dem 01.12.2028 die volle Rente ohne Abschläge beziehen. Ob der Renteneintritt für Sie persönlich schon früher möglich ist und ob Sie mit Einbußen rechnen müssen, steht in Ihrer Renteninformation.
Was ist eigentlich eine Renteninformation?
Diese wird Ihnen durch die Deutsche Rentenversicherung automatisch einmal im Jahr per Post zugestellt. Darin steht u.a., ab welchem Alter Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Sie informiert auch darüber, wie hoch Ihre Altersrente voraussichtlich sein wird. Diese und weitere Informationen können Sie auch in der digitalen Rentenübersicht im Internet nachlesen. Im Internet können Sie sich Ihr Renteneintrittsalter sowie die Höhe der Rentenzahlung auch vom Rechner der Deutschen Rentenversicherung berechnen lassen. Sie können u.U. früher in Rente gehen, also vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze, allerdings erst mit 63 Jahren.
Kann ich mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Nein. Es verhält sich so: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. In der Tat können Sie nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren grundsätzlich früher in Rente gehen. Doch das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.
Unter welchen Bedingungen kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt haben. Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings werden Abschläge von bis zu 14,4 Prozent abgezogen. Die Verluste durch einen früheren Rentenbeginn können übrigens teilweise durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden. Dadurch erhöht sich der Gesamtbetrag aus dem die Rentenzahlung berechnet wird. Die Abschläge können dagegen nicht verhindert werden. Diese werden dann einfach aus dem erhöhten Gesamtbetrag berechnet. Die deutsche Rentenversicherung rechnet Ihnen das genau aus.
Ab wann ist Altersteilzeit möglich und lohnt sich das?
Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, können Sie Ihre Arbeit reduzieren und in Altersteilzeit gehen. Das kann sinnvoll sein, weil Sie dann nur noch die Hälfte arbeiten müssen und Ihr Arbeitgeber zusätzliche Zahlungen leistet. Zwar wird Ihr Gehalt halbiert, gleichzeitig aber um mindestens 20 Prozent aufgestockt. Sie arbeiten also nur noch 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit, bekommen aber 70 Prozent des bisherigen Gehalts. Außerdem zahlt der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent Ihrer bisherigen Rentenversicherungsbeträge weiter. Damit sollen die Renteneinbußen abgefedert werden. Der Gesetzgeber macht hierzu nur Mindestvorgaben. Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber diese freiwillig überschreitet, also das Gehalt um mehr als 20 Prozent aufstockt oder auch über einen längeren Zeitraum zahlt-
Wann muss ich Rente beantragen?
Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss grundsätzlich beantragt werden. Der Antrag sollte circa drei Monate vor dem beabsichtigen Rentenbeginn gestellt werden. Man kann das online auf der Webpage der Deutschen Rentenversicherung machen. Ratsam ist, sich vorher beraten zu lassen. Es gibt zahlreiche, kostenfreie Beratungsangebote. Viele davon finden Sie auf der Webpage der Rentenversicherung. Auch Vereine wie der VdK beraten und unterstützen in Sachen Rentenantrag. Wichtig: Ein Rentenantrag sollte nicht zu spät gestellt werden. Wenn Sie den Rentenantrag nicht direkt zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze stellen, sondern innerhalb von drei Monaten danach, bekommen Sie die Rente rückwirkend ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag jedoch später, erhalten Sie die Zahlungen erst ab dem Antragsmonat.
Wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?
Bei einer gesetzlichen Altersrente können Sie in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen. Das gilt auch für FrührentnerInnen. Beides – Rente und Einkommen – muss allerdings versteuert werden. Wer steuerfrei hinzuverdienen möchte, für den kommt ggf. ein Minijob in Frage. In einem Minijob darf man bis zu 538 Euro monatlich hinzuverdienen. Sie müssen auf dieses Einkommen keine Abgaben zahlen
Muss ich von der Rente Steuern zahlen?
Ja. Zumindest auf einen Großteil. Ab dem Jahr 2024 gilt für Neurentner ein Freibetrag von 16 Prozent, das heißt auf 84 Prozent der Rente müssen Sie Steuern zahlen. Dieser Prozentsatz ändert sich für Sie nach dem Einstieg in die Rente nicht mehr. Das führt dazu, dass Sie bei steigenden Renten einen immer größeren Betrag versteuern müssen. Der Freibetrag sinkt bis zum Jahr 2040 jährlich um einen Prozentpunkt. Alle, die danach in Rente gehen, müssen diese komplett versteuern. Sie müssen zudem Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen. Hier gelten besondere Regeln.
Was ist eine Grundrente und habe ich einen Anspruch darauf?
Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie zur gesetzlichen Rente dazu erhalten. Diese Zahlung ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die im Laufe ihres Arbeitslebens deutlich weniger als der Durchschnitt verdient haben und daher voraussichtlich von ihrer Rente nicht leben können. Bezieher bekommen außerdem Freibeträge bei der Grundsicherung, beim Wohngeld und bei anderen Leistungen vom Amt eingeräumt. Ob Sie für die Grundrente berechtigt sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch und informiert Sie dann. Ob Sie für die Grundrente berechtigt sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch und informiert Sie dann.
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- Spannendes Thema: Rente!
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