Gut abgesichert im Ehrenamt

Schön, dass es Menschen gibt, die sich für andere engagieren und einsetzen. Aber wie sieht das eigentlich mit ihrer Absicherung aus? Hier erfahren Sie mehr.

Gleich ob es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Verein selbst bzw. in einer unserer Einrichtungen geht, die Möglichkeiten eines Ehrenamtes sind vielfältig und breit gestreut. In allen Bereichen sind Engagierte tätig und unterstützen dabei Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Im Zuge dessen ist eine vernünftige Absicherung dieser Aktiven während der Ausübung ihrer Tätigkeiten wichtig, denn auch die Helfer können sich mitunter verletzen oder einen Unfall haben.

Nun sind die Ehrenamt-„Jobs“ bei der Bürgerhilfe gottlob nicht die gefährlichsten. Doch sicher ist sicher. Wer haftet also in solchen Fällen? Und wer haftet für Schäden, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit an Dritten verursacht werden? Wie kann ich mich als Ehrenamtlicher am besten rechtlich absichern?

Das Wichtigste in Kürze: Wer regelmäßig in unserer Organisation ehrenamtlich aktiv ist, hat kostenlos gesetzlichen Versicherungsschutz!

Verletzt sich beispielsweise jemanden bei einem Sturz, zahlt die von uns abgeschlossene gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Bürgerhilfe ausgeführt wurde und sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ergeben hat beziehungsweise auf dem Hin- oder Rückweg.

Sollte jemand im Rahmen seines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügen, muss er oder sie in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haftet die Trägerorganisation, also in unserem Fall die Haftpflichtversicherung der Bürgerhilfe.

Sie haben noch Fragen? Informieren Sie sich unter „Neues + Services/Fragen + Antworten“ auf dieser Webseite oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@buergerhilfe.de. Bis dahin bleiben Sie gesund und unfallfrei!

 

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